Man muss der FDP-Politikerin Marie-Agnes Strack-Zimmermann eines lassen: Konsequenz. Während andere Politiker nur Wahlversprechen inflationär behandeln, hat sie die Strafanzeige als demokratisches Werkzeug entdeckt – und zwar im Fliessbandbetrieb. Rund 250 Anzeigen im Monat, laut Spiegel. Das ist keine Rechtspflege mehr, das ist Massenproduktion.

Offenbar hat Frau Strack-Zimmermann die Meinungsfreiheit als etwas Missverständliches kennengelernt, man darf sie ausüben, solange man sie nicht auf sie selbst anwendet. Kritik an anderen: Gern, scharf, notfalls mit Nazi-Vergleich. Kritik an ihr? Strafbar, bitte mit Aktenzeichen.

Nun hat die Realität ihr eine kleine, aber feine Erinnerung geschickt – in Form eines Düsseldorfer Gerichts. Eine Frau hatte gewagt, im Internet zu schreiben: «Die Frau geht mit der Waffenindustrie ins Bett. Warum wird diese Kriegstreiberin nicht eingesperrt?» Strack-Zimmermann zeigte sie an – und verlor.

Das Gericht urteilte: «Kriegstreiberin» darf man sagen. Offenbar gilt freie Meinungsäusserung nicht nur für jene, die Panzer bestellen, sondern auch für jene, die das fragwürdig finden. Ein Schockmoment im liberalen Kosmos der Empörung.

Ironie des Jahrhunderts: Dieselbe Politikerin, die öffentlich betont, man dürfe Björn Höcke als «Faschisten» bezeichnen, muss nun damit leben, dass man sie «Kriegstreiberin» nennen darf. Karma, in Robe.

Vielleicht wäre das alles halb so komisch, wenn es nicht so symptomatisch wäre. Wir leben in einer Ära, in der politische Moralisten gern austeilen, aber beim Einstecken juristisch zusammenzucken. Wer dauernd Krieg führen will, sollte zumindest verbal etwas Panzerung besitzen.

Dass ein Gericht nun die Grenzen gezogen hat, ist fast poetisch: Man darf Kriegstreiberei kritisieren, ohne dafür kriminalisiert zu werden.
Ein kleiner Sieg für die Meinungsfreiheit – und ein grosser Dämpfer für politische Selbsterhöhung im Tarnanzug der Tugend.

Wenn Dünnhäutigkeit zur politischen Disziplin wird: Strack-Zimmermann und der Krieg ums Wort


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