Heute scheint es zu obersten Prämisse geworden zu sein, zu Gehorchen und jeglichen noch so kleinen Verstoss mit aller Härte des Gesetzes zu ahnden. WO kämen wir den sonst hin, wenn jeder macht was er will? Und die Polizei ist eh unterbeschäftigt, was soll unser uniformierter Freund und Helfer Kriminelle jagen und Verbrechen aufdecken – wenn dies tagtäglich ganz einfach ersichtlich durch normal menschliches Verhalten unhaltbare Gesetzesverstösse stattfinden? VOrallem sollte man auch allen aus tiefstem Herzen danken, die das im wahrsten Sinne des Wortes mittragen. Ich bin stolz auf euch: GFY!
Jonas aus Berlin hatte in der U-Bahn den Mund-Nasen-Schutz heruntergezogen. BVG-Sicherheitsleute holten den Jungen aus der U3. Dann kamen die Beamten.
Die U-Bahn fährt in den Bahnhof Nollendorfplatz ein. Als der Zug steht, hört Jonas ein Klopfen an der Fensterscheibe. Es stammt von einem BVG-Sicherheitsmann, der mit zwei Kollegen auf dem Bahnsteig steht. Die beiden Elfjährigen werden aufgefordert, den Zug zu verlassen. Jonas sagt, dass er beim Aussteigen die Maske wieder richtig angezogen habe.
Der Junge wird von dem BVG-Mann über die Maskenpflicht belehrt. Wer dagegen verstößt, muss 50 Euro Strafe zahlen. «Bei der Ermahnung hätte man es belassen können», meint die Mutter. «Schließlich hatten die Sicherheitsleute keine Verbrecher, sondern zwei elfjährige Kinder vor sich.» Doch es kommt anders.
Der BVG-Mann fordert Jonas auf, sich auszuweisen, so der Junge. Doch ein Elfjähriger hat noch keinen Ausweis. Und er hat auch kein Schülerticket dabei. Jonas ruft mit seinem Handy den Vater an, erzählt, was passiert ist. Der Vater spricht auch mit dem BVG-Mann. «Er hat freundlich gebeten, unseren Sohn nach Hause fahren zu lassen», erzählt die Mutter. «Aber der BVG-Mann erklärt, dass man inzwischen die Polizei gerufen hat, weil Jonas sich nicht ausweisen konnte. Darauf erklärt mein Mann, dass wir Eltern sofort kommen, um Jonas und seine Freundin abzuholen.»
Als die Eltern auf dem Bahnhof eintreffen, ist auch die Polizei mit drei Beamten da. «Wir erhielten für unseren Sohn eine Strafanzeige wegen Verletzung der Maskenpflicht“, sagt die Mutter.via Berliner Zeitung
Übrigens möchte ich zum x-ten Mal darauf hinweisen, dass die Masken keinerlei Wirkung im Hinblick auf die Verbreitung des «Virus» haben. Die Beweislast diesbezüglich ist erdrückend (siehe zum Beispiel «50 Studien welche gegen das Tragen von Mund-Nasen Bedeckungen sprechen«). Es geht um Erniedrigung und Vernichtung der Persönlichkeit. Und wer etwas anderes behauptet, der bestätigt diese Wirkung: OBEY!







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