«Der gerichtliche Weg steht offen.» Kaum ein Satz wird in Berlin so zuverlässig serviert wie dieser. Warm, beruhigend, demokratisch abgeschmeckt. Er klingt nach Verfassung, nach Roben, nach sauberem Verfahren. Man stellt sich Richter vor, die mit ernster Miene Recht sprechen. Man stellt sich vor, dass Urteile Konsequenzen haben. Niedlich. Was passiert, wenn jemand diesen Weg tatsächlich geht – und gewinnt? Wenn das Gericht der Europäischen Union nicht einmal, nicht zweimal, sondern dreimal feststellt: Diese Sanktionierung ist rechtswidrig? Dann passiert – nichts.

Die Namen sind austauschbar, das Muster nicht. Dmitry Pumpyansky und sein Sohn Alexander gewinnen dreimal vor dem EuG. Dreimal wird die Listung aufgehoben. Dreimal setzt der Rat sie erneut auf die Sanktionsliste. Mit minimal angepasster Begründung, halbjährlich verlängert. Deutschland stimmt jedes Mal zu. Rechtsstaatlichkeit im Abo-Modell: Kündigung abgelehnt, bitte erneut versuchen. Noch deutlicher wird es im Fall Maya Tokarewa. Ihre «Schuld»: Tochter eines sanktionierten Geschäftsmanns. Die juristische Begründung: «Close family member.» Das EuG hebt die Massnahme dreimal auf. Der Rat listet sie dreimal neu. Früher nannte man so etwas Sippenhaft. Heute nennt man es Aussenpolitik. Und Berlin? Schweigt. Oder spricht, ohne zu antworten.

Sechs konkrete Fragen an das Auswärtige Amt: Wie vereinbart man wiederholte Neu-Listungen mit Artikel 266 AEUV, der die EU-Organe zur Umsetzung von Urteilen verpflichtet? Wo ist die Rechtsgrundlage? Wie rechtfertigt man Sanktionen allein aufgrund familiärer Nähe? Wurden im Rat rechtsstaatliche Bedenken angemeldet? Die Antwort: Drei Absätze Standardprosa über den völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands. Keine Stellungnahme zur Bindungswirkung von Urteilen. Kein Wort zur Beweislastumkehr. Kein Satz zur Sippenhaft. Man beantwortet Fragen, indem man andere Sätze wiederholt.

Die Matrix liebt solche Manöver. Sie funktioniert nicht durch offene Missachtung, sondern durch formale Eleganz. Urteile werden nicht ignoriert – sie werden «berücksichtigt». Nur eben mit einem neuen Absatz, einer minimal anderen Formulierung, einer aktualisierten Begründung. Und schon läuft das Sanktionskarussell weiter. Der Fall Jacques Baud zeigt die nächste Stufe. Ein ehemaliger Analyst, sanktioniert wegen einer von der Mehrheitsmeinung abweichenden Analyse des Ukraine-Kriegs. Wo endet Aussenpolitik, wo beginnt Zensur? Eine unangenehme Frage. Also lieber keine Antwort.

Im Gegenteil, ohne Vorwarnung sperrt die UBS Konten von Ex-Geheimdienstmann Baud. Er könne wegen der UBS-Blockierung «keine Zahlungen ausserhalb der EU-Zone mehr tätigen». Unverständlich, findet Baud, habe doch «die Schweiz ausdrücklich erklärt, dass sie die gegen mich verhängten Sanktionen nicht übernommen habe.» Der Fall Baud kontrastiert mit jenem des Sex-Verbrechers Jeffrey Epstein. Epsteins langjährige Partnerin Ghislaine Maxwell war ebenfalls grosse Kundin bei JP Morgan. 2014 wechselte sie zur UBS, wo sie in der Folge zahlreiche Konten und Strukturen hatte. Wichtige Transaktionen, darunter für den Kauf eines Hauses, wo sie sich nach dem Suizid von Epstein im Sommer 2019 monatelang vor den Behörden versteckt hielt, liefen über ihre UBS-Konten.

Stattdessen ein Regierungssprecher, der in der Bundespressekonferenz in Richtung Saal warnt: Wer Sanktionen unterläuft, müsse mit Kosten rechnen. Wer Fragen stellt, sollte wissen, auf welchem Eis er sich bewegt. Rechenschaft? Nein. Drohkulisse? Durchaus. Parallel dazu führt die EU Rechtsstaatsverfahren gegen Polen und Ungarn. Man mahnt richterliche Unabhängigkeit an, knüpft Milliarden an «Rule of Law». Und währenddessen werden in Brüssel Urteile durch administrative Neuauflagen neutralisiert. Das Problem ist nicht das Sanktionsrecht. Das Problem ist die selektive Ernsthaftigkeit.

Artikel 266 AEUV ist kein freundlicher Hinweis. Er verpflichtet die Organe, Urteile umzusetzen. Punkt. Wenn man sie stattdessen umgeht, beschädigt man nicht nur einzelne Betroffene. Man beschädigt die Architektur selbst. Der eigentliche Skandal ist nicht, dass Sanktionen verhängt werden. Sondern dass gerichtliche Korrekturen offenbar nur lästige Zwischenschritte sind. Man klagt. Man gewinnt. Man bleibt gelistet.

Und so entsteht ein autoritärer Reflex im demokratischen Gewand: Politische Zielsetzung übertrumpft rechtsstaatliche Bindung. Wer ins Raster fällt, bleibt im Raster. Mit oder ohne Urteil. «Der gerichtliche Weg steht offen», heisst es weiter. Vielleicht stimmt das sogar. Nur führt er offenbar im Kreis, denn Rechtsstaatlichkeit scheint in der Eu nicht zu existieren…

Rechtsstaat auf Widerruf - Willkommen in der europäischen Matrix


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