Dass es sich bei diesem Impfstoff um ein Experiment handelt ist offensichtlich und somit verboten! Darum versucht man den Leuten diese per andauernder Panikmacherei über die Freiwilligkeit schmackhaft zu machen, denn rechtlich ist ein Zwang unmöglich.
Art 119b der Bundesverfassung verbietet das Einbringen von nichtmenschlichem Erbgut in den Körper.
Art 8 Abs 2 sowie Art 10 Abs 2 der Bundesverfassung sind Artikel des Völkerrechts und stehen über einer Verordnung oder dem Epidemiengesetz. In diesen geht es u.a. um Diskriminierung sowie körperliche Unversehrtheit.
Ausserdem hat die Schweiz den internationalen Pakt für bürgerliche Rechte ratifiziert, dieser ist in Kraft und ist sogenanntes zwingendes Völkerrecht (ius cogens) und steht über der Bundesverfassung. In Art 7 steht folgendes: «Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden. Insbesondere darf niemand ohne seine freiwillige Zustimmung medizinischen oder wissenschaftlichen Versuchen unterworfen werden.»
Sollte die Politikerkaste und/oder das BAG dies die Impfung dennoch erzwingen wollen, müssen drastische Schritte wie z.B. die Auflösung der Bundesversammlung in Betracht gezogen werden und den treibenden Kräften der Prozess gemacht werden.







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