Über 20 Jahre lang hat der Bundesrat einen simplen Taschenspielertrick hingelegt: Gelder aus der Mehrwertsteuer, die laut Verfassung ganz brav in die AHV hätten fliessen müssen, landeten schnurstracks in der Bundeskasse. Summe des «Missverständnisses»? Schlappe 9,12 Milliarden Franken. Man könnte es Verfassungsbruch nennen, aber hey – wenn der Staat das macht, heisst es einfach «Umleitung».
Nun, die St. Galler Ständerätin Esther Friedli (SVP) wagte es tatsächlich, dieses kleine Detail in Erinnerung zu rufen. Ihre Idee: Der Bund soll den AHV-Topf ab 2030 innerhalb von zehn Jahren mit den gestohlenen 9 Milliarden zurück füllen. Klingt vernünftig, oder? Falsch gedacht. Der Ständerat winkte mit 35 zu 8 Stimmen ab – offenbar ist Gerechtigkeit dort nur dann chic, wenn sie nichts kostet.
Und weil jede Tragikomödie ihre Heldin braucht, trat Bundesrätin Elisabeth Baume-Schneider (SP) «ausdrücklich» für ein Nein ein. Klar, man will ja nicht, dass das Volk glaubt, Verfassungstreue und Ehrlichkeit seien plötzlich ein Geschäftsmodell in Bern.
Die Pointe? Statt die unterschlagenen Milliarden zurückzugeben, beschloss die Mehrheit des Ständerats, die 13. AHV-Rente ab 2028 über höhere Mehrwertsteuern zu finanzieren. Übersetzt heisst das: Die Bevölkerung darf doppelt zahlen – zuerst wurde ihr Geld zweckentfremdet, jetzt darf sie noch mal in die Tasche greifen, damit die Politik ihr gnädig eine 13. Rente gönnt.
Das Fazit ist so einfach wie bitter: Wer in der Schweiz brav Steuern zahlt, darf sich sicher sein, dass sein Geld zwar «treuhänderisch» verwaltet wird – nur halt nicht unbedingt so, wie es die Verfassung vorsieht. Aber keine Sorge: Im Bundeshaus nennt man so etwas nicht Betrug. Da heisst es schlicht «Politik».

(Quelle: K-Tipp 16/2025 – 30.09.2025)
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