Das Aufatmen nach den Lockerungen des Bundesrates ist überall spürbar. Ende gut, alles gut? Wir meinen nein. Es ist dringend, nach zwei Jahren Pandemiemodus einen Zwischenhalt einzulegen und das Vergangene einer gründlichen Analyse zu unterziehen. Wir wünschen uns eine Gesellschaft, die gestärkt aus der Krise hervorgeht und sich dem Diskurs und der Richtungsfrage stellt. In der grössten globalen Krise der Nachkriegszeit sind sehr viele Menschen erschüttert worden und die gesellschaftlichen Umwälzungen sind tiefgreifend. Das ganze Ausmass der durch die Massnahmen entstandenen Schäden ist noch nicht absehbar. Vieles deutet zudem darauf hin, dass weiterhin intensiv an Massnahmen gearbeitet wird, die bisher keinen belegbaren Nutzen erbracht haben und gegen Verfassung und Menschenrechte verstossen. Deshalb fordern wir die Einsetzung einer unabhängigen, ausserparlamentarischen Untersuchungskommission APUK zur Untersuchung der Pandemie – Entscheide. Jetzt!
Weshalb es eine Untersuchung braucht? Allein die Tatsache, dass innerhalb von zwei Jahren mindestens 60 Milliarden Steuerfranken für Massnahmen ausgegeben und Garantien und Bürgschaften von weiteren 42 Milliarden eingegangen wurden, rechtfertigt eine breit angelegte Untersuchung. 10’000 Menschen haben am 12. Februar beim Eidg. Finanzdepartement ein Klagebegehren gegen die Corona-Politik der vergangenen zwei Jahre eingereicht und fordern Schadenersatz. Bis heute fehlen jegliche wissenschaftliche Beweise, dass SARS-CoV-2 im Vergleich zu den alljährlich im Winterhalbjahr zirkulierenden Corona- und Influenzaviren für grosse Bevölkerungsteile gefährlich und die Massnahmen somit verhältnismässig und gerechtfertigt waren. Nach allen heute vorliegenden Erkenntnissen handelt es sich bei der SARS-CoV-2-Pandemie um eine Testpandemie. Diese generiert ihre «Fallzahlen» primär mittels äusserst fehlerhaftem und falsch eingesetztem PCR-Test für ein einzelnes Virus mit moderater Gefährlichkeit.
Zusammenfassend fordern wir, dass die APUK alle Entscheidungsgrundlagen, alle daraus abgeleiteten Entscheide und jede einzelne Massnahme minutiös auf ihre Verhältnismässigkeit, wissenschaftliche Evidenz, medizinische Relevanz und ihre Verfassungs- und Rechtmässigkeit untersucht. Insbesondere müssen die Spitalbettberechnungen sowie der massive Spital- und Intensivbettenabbau in den Jahren 2020/21 erklärt werden. Alle Tests und Testverfahren sowie die daraus generierten «Fallzahlenstatistiken» gehören gründlich untersucht. Die mit den Pharmafirmen abgeschlossenen Verträge müssen der Bevölkerung offengelegt werden. Zulassungsverfahren der COVID-19 – Impfstoffe (bzw. der völlig neuartigen mRNA-Geninjektionen) sowie deren Nebenwirkungen müssen zwingend analysiert und transparent gemacht werden. Mögliche Interessenkonflikte von Entscheidungstragenden müssen schonungslos aufgezeigt werden. In diesem Zusammenhang wird es unter anderem wichtig sein, die Rolle der «Covid-19 Task Force» zu klären.
Es muss offengelegt werden, ob und wie im Verlaufe der vergangenen zwei Jahre vorgängig zur Einführung der jeweiligen Massnahmen Risikoanalysen durchgeführt wurden (Kohortenstudien SARS-CoV-2, wirtschaftliche, soziale und rechtliche Risikoanalysen z.B. auch bezüglich Einführung der G-Regelungen). Ebenfalls sehr wichtig ist die Überprüfung, ob das Parlament seiner Aufsichtspflicht gemäss Art. 169 und 170 der Bundesverfassung laufend nachgekommen ist und auf welche Entscheidungsgrundlagen es sich dabei abgestützt hat. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission PUK, wie sie teilweise angestrebt wird, ist nicht ausreichend. Die Entscheide sollen nicht von denselben Parlamentarier und Interessengruppen untersucht werden, die die Entscheide mitverursacht oder mitgetragen haben.
Sind die Lockerungen ein trojanisches Pferd? Aus dem Abschlussbericht der COVID-19-Taskforce vom 15.2.2022 wird deutlich, wohin die Reise gehen soll: Testungen, Genom-Monitoring der Bevölkerung, Immunmonitoring, saisonale Maskenpflicht und regelmässige Impfungen sollen zur neuen Normalität werden. Unklar ist, was mit den bisherigen Daten der COVID-Zertifikate geschieht. Klar scheint hingegen, dass die digitale Überwachung der Bürgerinnen und Bürger in den vergangenen zwei Jahren einen weiteren Schritt hin in Richtung zu einer Verschmelzung von biologischer und digitaler Identität gemacht hat. Die Bestellung von weiteren Millionen COVID-Impfdosenx ohne seriöse Überprüfung der bisherigen (provisorischen) Zulassungen und Nebenwirkungen, erachten wir als skandalös. Bis heute wurde bei genauer Analyse der Zulassungsstudien kein Nutzen belegt.
Sehr beunruhigend sind die jüngsten Bestrebungen der Weltgesundheitsorganisation WHO, ein weltweit völkerrechtlich rechtsverbindliches Instrument zur zukünftigen Pandemie-Bekämpfung zuschaffen, welches die Verfassung von Ländern jederzeit aushebeln kann. Die Schweiz ist eng in diesen Prozess eingebunden. Bundesrat und Parlament haben die Freiheit und Verpflichtung, autonom von der WHO zu handeln. Der Bund darf zwecks Bekämpfung mässig gefährlicher Erreger keine Sonderkompetenzen beanspruchen (s. Bundesverfassung Art. 118 II lit. b). Zudem hat sich der Bundesrat in seiner Botschaft zur Revision des Epidemiengesetzes 2010 dafür ausgesprochen, dass die Anordnungen der WHO nicht automatisch übernommen werden.
Wir wollen eine Schweiz, die freier wird von der Willkür von macht- und geldkorrumpierten Organisationen! Wir ruhen nicht, bis eine Untersuchung durchgeführt wird Nebst dem Juristen-Komitee fordert auch die Bürgerbewegung Aufrecht Schweiz Aufarbeitung und Strafgericht. Bereits im April 2021 haben 55’557 Bürger die Petition Frühling2020 für eine APUK unterzeichnet. Die 10 Forderungen sind immer noch aktuell: www.fruehling2020.com.
Sobald die APUK ihre Arbeit aufgenommen hat, erwarten die Unterzeichnenden eine regelmässige ungeschönte, transparente und öffentliche Information über die Ergebnisse und die öffentlichen Anhörungen. Wir, die hier vertretenen Organisationen, stehen für eine aktive und konstruktive Zusammenarbeit zur Verfügung. Wir werden nicht eher ruhen, bis dass die durch die Krise aufgeworfenen Fragen untersucht worden sind und der gesellschaftliche Diskurs in Gang gekommen ist.
Am 28.2.2023 ist die Aufarbeitungsinitiative im Bundesblatt veröffentlicht worden und wir dürfen ab sofort Unterschriften sammeln. Bitte bestelle jetzt unter https://www.aufarbeitungsinitiative.ch Unterschriftenbogen und sammle so viele Unterschriften wie möglich!