Wie ein Arzt bestraft wird, weil er ein mit dem Nobelpreis ausgezeichnetes Medikament verschrieb – und warum das mehr über das System aussagt als über den Arzt.
Beginnen wir mit einem kleinen Gedankenexperiment. Ein Arzt verschreibt einem Patienten ein Medikament. Das Medikament ist von der WHO als essenziell eingestuft. Seine Entwickler wurden 2015 mit dem Nobelpreis ausgezeichnet. Mehr als hundert Studien belegen seinen Nutzen bei der fraglichen Erkrankung. Der Arzt handelt nach bestem Wissen, nach jahrelanger Erfahrung und im Interesse seines Patienten. In Österreich endet diese Geschichte mit einem Freispruch. In der Schweiz endet sie mit einer Geldstrafe von über 30’000 Franken und einem Grossteil der Prozesskosten auf eigene Rechnung. Man nennt das in der Schweiz Therapiefreiheit.
Das österreichische Urteil – und was es blossstellte
Wien, Verwaltungsgericht. Ein Arzt, jahrelanges Verfahren, Vorwurf: Ivermectin während der Corona-Zeit verschrieben. Die Österreichische Ärztekammer hatte sich ins Zeug gelegt, um diesen Mann zu erledigen – mit dem vollen Gewicht einer Institution, die sich für den Hüter medizinischer Orthodoxie hält und dabei gelegentlich vergisst, dass Orthodoxie und Wissenschaft nicht dasselbe sind. Das Ergebnis: Der Arzt gewann. Rechtsanwalt Beneder formulierte es klar: In Österreich gelte Therapiefreiheit – und diese umfasse auch alternative Behandlungsansätze. Ein Satz. Schlicht. Selbstverständlich. Und in seiner Selbstverständlichkeit eine vernichtende Kritik an allem, was während der Coronazeit mit Ärzten passiert ist, die den offiziellen Protokollen nicht blind folgten.
Ivermectin – das Medikament, das nicht existieren durfte
Erinnern wir uns kurz daran, wie Ivermectin in der öffentlichen Wahrnehmung verwaltet wurde. Ein Antiparasitikum mit jahrzehntelanger humanmedizinischer Anwendung, Nobelpreis für seine Entwickler, WHO-Liste der essenziellen Medikamente – und trotzdem wurde es systematisch als Pferdeentwurmungsmittel diffamiert. Medien, Behörden, Faktenchecker vereint in der Botschaft: Wer das verschreibt, ist gefährlich. Wer das nimmt, ist verrückt. Die Frage, warum ein Nobelpreis-ausgezeichnetes Medikament mit essenzieller WHO-Einstufung plötzlich zur Kurpfuscherei degradiert wurde, beantwortet sich fast von selbst, wenn man weiss, unter welcher Bedingung die mRNA-Impfstoffe ihre Eilzulassung erhielten: Es durfte keine wirksame Alternative geben. Hätte eine existiert – und zugelassen gewesen – wäre die rechtliche Grundlage für die beschleunigte Zulassung entfallen. Das ist keine Verschwörungstheorie. Das ist Zulassungsrecht.
Dr. Manuel Albert und die Schweizer Therapiefreiheit
Und dann ist da die Schweiz. Dr. Manuel Albert. Ebenfalls Ivermectin verschrieben. Ebenfalls verfolgt. Ebenfalls verurteilt – und jetzt rechtskräftig, nach Bestätigung des Urteils. Über 30’000 Franken Geldstrafe. Prozesskosten grösstenteils selbst zu tragen. Für das Verschreiben eines Medikaments, das auf der WHO-Liste der essenziellen Arzneimittel steht. In der Schweiz, diesem Land des Konsenses, der Direktdemokratie, der angeblichen Freiheitsliebe, wird ein Arzt bestraft, weil er seinem Patienten ein Medikament verschrieb, das ein Nobelpreiskomitee für auszeichnungswürdig hielt. Man nennt das hier Qualitätssicherung.
Die Therapiefreiheit, die in der Schweiz verfassungsrechtlich und standesrechtlich verankert sein soll, ist in der Praxis das, was viele Freiheiten in modernen Demokratien sind: Ein Versprechen mit Ausnahmen. Die Ausnahmen gelten immer dann, wenn die Freiheit tatsächlich ausgeübt wird – abweichend, unbequem, gegen den Konsens der Institutionen.
Was das System schützt – und was nicht
Der Kontrast zwischen Wien und Bern ist nicht nur juristisch interessant. Er ist symptomatisch. In Österreich hat ein Gericht entschieden, dass ein Arzt das Recht hat, nach eigener medizinischer Überzeugung zu handeln – auch wenn diese Überzeugung von der offiziellen Leitlinie abweicht. Das ist die Definition von Therapiefreiheit. Das ist das Fundament des Arzt-Patienten-Verhältnisses, das seit Hippokrates gilt und das während der Coronazeit systematisch demontiert wurde. In der Schweiz wurde ein Arzt dafür bestraft. Nicht weil sein Patient Schaden nahm. Nicht weil er fahrlässig handelte. Sondern weil er ein Medikament verschrieb, das ausserhalb des genehmigten Narrativs lag. Das schützt keine Patienten. Es schützt das System vor Ärzten, die denken.
Die eigentliche Frage
Wer zahlt den Preis für dieses Urteil? Nicht nur Dr. Albert — über 30’000 Franken und Prozesskosten sind real, schmerzhaft, existenzbedrohend genug für einen niedergelassenen Arzt. Den eigentlichen Preis zahlen die Patienten. Jeder Arzt, der das Urteil gegen Albert kennt, weiss: Abweichen kostet. Nicht nur Geld. Auch Nerven, Zeit, Reputation und schlaflose Nächte vor Verwaltungsgerichten.
Also bleibt man beim Protokoll. Immer. Egal, was die Studien sagen. Egal, was der Nobelpreis sagt. Egal, was das eigene klinische Urteil sagt. Das nennt sich evidenzbasierte Medizin – wenn die Evidenz die richtige ist. In der Schweiz nennt man das Therapiefreiheit. Dr. Albert kann bestätigen, was dieser Begriff wert ist…


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