Inna Zhvanetskaya, eine in Deutschland lebende, international bekannte 85-jährige Musikerin aus der Ukraine, die den Holocaust überlebt hat, sollte per Stuttgarter Gerichtsbeschluss unter Zwang für ein Jahr in die geschlossene Psychiatrie eingewiesen und dort zwei Mal zwangsgeimpft werden. Diese ideologische Engstirnigkeit ist nicht mehr zu überbieten, denkt man – und sie übertreffen sich schon nach kurzer Zeit erneut. Wer hätte gedacht, dass Menschen, die als Kinder vom deutschen Staat verfolgt wurden, im hohen Alter wieder vom Deutschen Staat verfolgt werden? Das erinnert an ganz finstere Zeiten. Im Artikel von achgut.de ist dargestellt, wie es zu diesem richterlichen Beschluss gekommen ist:
Die 85-jährige jüdische Komponistin und Holocaust-Überlebende Inna Zhvanetskaya soll in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden, wo sie gegen ihren Willen mit einem Corona-Impfstoff zwangsgeimpft werden soll. Die Zwangsimpfung ist nicht nur ein Verstoß gegen den „Nürnberger Kodex“. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze noch unfassbarer.
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Die Zwangseinweisung und -impfung hat das Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt beschlossen. Im Artikel von report24 ist am Ende der gerichtliche Beschluss verlinkt, der eine kritische Öffentlichkeit verdient.Beurteilt werden kann an dieser Stelle nicht, ob eine drohende Verwahrlosung, die als rechtfertigender Grund für die Psychiatrisierung genannt wird, tatsächlich gegeben ist. Erhebliche Zweifel an der generellen Urteilsfähigkeit des Gerichts sind aber schon deshalb notwendig, weil hier allen Ernstes eine Zwangsimpfung angeordnet wird. Zitat:
Die Durchführung der Impfung gegen Covid19 gegen den Willen der Betroffenen ist im Rahmen der Unterbringung zum Wohle der Betroffenen erforderlich, um einen drohenden erheblichen gesundheitlichen Schaden von ihr abzuwenden. Es wurde erfolglos versucht, die Betroffene von der Notwendigkeit der ärztlichen Maßnahme zu überzeugen. Der erhebliche gesundheitliche Schaden kann durch keine andere der Betroffenen zumutbare Maßnahme abgewendet werden. Der zu erwartende Nutzen der ärztlichen Maßnahme überwiegt die zu erwartenden Beeinträchtigungen der Betroffenen erheblich.
[…]
Das offensichtliche Unrecht wäre auch gegeben, wenn Inna Zhvanetskaya nicht jüdisch wäre. Dass man mit einer Holocaust-Überlebenden so verfährt, macht das Ganze allerdings noch unfassbarer, noch grausamer. Denn erwartungsgemäß wird diese Behandlung durch die Nachfahren von Nationalsozialisten traumatische Erinnerungen in ihr hervorkehren.
Dieser Skandal wird Wellen schlagen. Auch und vor allem im Ausland. Das beste Deutschland, das es je gab – ganz amtlich erledigt…


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