Das Bundesjustizministerium schreibt einem Rechtsanwalt, er liege falsch. Am selben Abend beweist es das Gegenteil live im Ersten. Ein Lehrstück über staatliche Kommunikation, Chilling Effect und die bemerkenswerte Fähigkeit der Berliner Behörden, sich selbst zu demontieren.

Man muss der Anton-Wilhelm-Amo-Strasse 37 zugestehen: Sie hat Stil. Wer von dort schreibt, tut das unter dem schweren Briefkopf des Bundesjustizministeriums – Hüter des Rechtsstaats, Wächter über Gesetz und Ordnung, zuständig für die Sicherung des freien Meinungsbildungsprozesses in diesem Land. Was für ein erlesener Ort, von dem aus man einem Strafverteidiger erklärt, seine Meinung sei falsch.

Der Sachverhalt, so absurd er klingt, ist dokumentiert: Rechtsanwalt Patrick Baumfalk hatte auf anwalt.de angemerkt, es werde keine 48 Stunden dauern, bis Justizministerin Stefanie Hubig den Fall Fernandes namentlich als Begründung für ihr Gesetz gegen digitale Gewalt heranziehe. Das Ministerium antwortete prompt. Pressechef Eike Götz Hosemann liess ihn schriftlich wissen: «Diese Behauptung ist unzutreffend. Ministerin Hubig hat den von Ihnen sogenannten ‚Fall Fernandes‘ nicht als Begründung für das Vorhaben eines Gesetzes gegen digitale Gewalt herangezogen.» Ende der Durchsage. Korrektur erwartet. Brief unter Dienstbriefkopf. Bitte schweigen Sie entsprechend.

Ein Bundesministerium schreibt einem Privatmann, seine öffentliche Meinung sei unzutreffend. Das nennt die Verfassungsrechtslehre einen Chilling Effect. Karlsruhe hat das als Grenze staatlicher Kommunikation markiert. Berlin hat es als Briefvorlage benutzt.

Dasselbe Abends – und hier beginnt die Geschichte interessant zu werden – sass Bundesjustizministerin Hubig gemeinsam mit Collien Fernandes bei Caren Miosga im Ersten. Thema des Gesprächs: Das Gesetzesvorhaben gegen digitale Gewalt. Das BMFSFJ hatte zu diesem Zeitpunkt bereits auf Social Media gepostet: «Der Fall von Collien Fernandes zeigt auf erschütternde Weise, was digitale Gewalt anrichten kann.» LTO hatte berichtet, die Ministerin habe den Fall zum Anlass genommen, auf einen nahezu fertigen Gesetzentwurf hinzuweisen. Die taz schrieb dasselbe. Der vorwärts ebenso. ZDFheute berichtete über den Zusammenhang. Die Bundestagsdebatte vom 25. März trug den Titel «Jegliche Gewalt gegen Frauen und Mädchen bekämpfen» – im unmittelbaren zeitlichen Kontext des Falls.

Man könnte an diesem Punkt fragen, was genau Hosemann mit «unzutreffend» gemeint hat. War es der Begriff «Begründung»? Bevorzugt das Ministerium «kommunikative Instrumentalisierung eines Einzelfalls zur politischen Legitimation eines Gesetzgebungsvorhabens»? Gerne, man ist flexibel. Die Substanz bleibt dieselbe, nur die Silbenzahl ändert sich. Wer Schlagzeilen zu einem prominenten Fall direkt vor die Stellungnahme der Ministerin montiert und sie tags darauf neben der Betroffenen auf ein Talkshow-Sofa setzt, hat einen Zusammenhang hergestellt – ob er dafür das Wort «Begründung» benutzt oder nicht, ist eine Frage der Kosmetik.

Baumfalk schreibt, er lebe davon, Sachverhalte zu lesen. Das ist höflich ausgedrückt. Was er tatsächlich sagt, ist: Ich bin kein Idiot und Sie wissen das. Das BVerfG hat in seiner Leitentscheidung zur Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung längst klargestellt, wo die Grenze liegt. Die Befugnis zur Informations- und Öffentlichkeitsarbeit endet dort, wo die Amtsautorität eingesetzt wird, um den freien Meinungsbildungsprozess einseitig zu beeinflussen. Wenn ein Ministerium unter Dienstbriefkopf einen einzelnen Bürger zur Korrektur seiner öffentlichen Meinung auffordert, dann ist das exakt jener Chilling Effect, den Karlsruhe als verfassungsrechtliche Grenze staatlicher Kommunikation markiert hat.

Und hier liegt die eigentliche Pointe: Das Justizministerium – ausgerechnet jenes Haus, das den Rechtsstaat zu sichern und fortzuentwickeln behauptet – hat einem Strafverteidiger gegenüber einen Brief geschrieben, der in der Verfassungsrechtslehre als Musterbeispiel für unzulässige Einschüchterung gilt. Nicht aus Bosheit vermutlich, sondern aus der bürokratischen Reflexhandlung heraus, Kritik unter Briefkopf zu löschen. Der Instinkt ist bezeichnend. Der Strafverteidiger lässt sich nicht einschüchtern – nicht von Staatsanwaltschaften, nicht von Gerichten und eben auch nicht von Bundesministerien. So schreibt er es selbst. Man glaubt ihm.

Was bleibt, ist die strukturelle Frage hinter dem Fall Fernandes, die in all dem Medienlärm untergeht: Ein Gesetz, das unter dem emotionalen Druck eines aufsehenerregenden Einzelfalls beschleunigt wird, in dem die Unschuldsvermutung noch gilt und spanische Staatsanwälte gerade die Zuständigkeit nach Deutschland abgegeben haben – ein solches Gesetz ist keines, das aus nüchterner Analyse einer Regelungslücke entstand. Es ist Empörungsgesetzgebung. Tränen als Parlamentsdruckmittel. Talkshow-Sofa als Gesetzgebungsverfahren. Das mag politisch wirksam sein. Rechtsstaatlich robust ist es nicht.

Das Gesetz gegen digitale Gewalt mag nötig sein. Aber ein Ministerium, das gleichzeitig Meinungsfreiheit per Amtsbrief beschneidet, hat die Pointe des eigenen Vorhabens nicht verstanden.

Am Ende bleibt eine Szene, die sich selbst kommentiert: Ein Ministerium, das für die Freiheit der Meinung einzustehen vorgibt, schreibt einem Bürger, seine Meinung sei falsch. Und beweist ihm dasselbe noch am Abend. Baumfalk muss das nicht einmal besonders kommentieren. Er tut es trotzdem, präzise und ohne Ausrufezeichen. Das ist die disziplinierteste Form der Verachtung, die das juristische Handwerk kennt. Aus der Anton-Wilhelm-Amo-Strasse kam ein Brief. Die Antwort darauf steht seit gestern Abend im Ersten.

Fall Fernandes: Hubig und die Wahrheit - Getrennte Welten, verbunden durch einen Dienstbriefkopf


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