Der Bundesrat hat offenbar beschlossen, dass man aus der Pandemie doch noch etwas Nachhaltiges machen sollte. Nicht etwa Vertrauen, Transparenz oder Demut. Nein. Zwangsmittel. Sauber verpackt, juristisch geschniegelt, ordentlich im neuen Epidemiengesetz verankert. Man hat doch gelernt. Beim letzten Mal war das Problem nicht der Inhalt, sondern die fehlende gesetzliche Grundlage. Anfängerfehler. Jetzt macht man es «richtig».

Zertifikate? 2G? Zugangsbeschränkungen? Alles wieder im Werkzeugkasten. Nicht, weil es sich bewährt hätte, sondern weil man es beim nächsten Mal problemlos wieder einsetzen können möchte. Vorsorge nennt man das heute. Andere würden es Gedächtnisverlust nennen. Oder schlicht: Machtabsicherung mit Copy-Paste-Funktion.

Besonders beruhigend wirkt dabei die personelle Kontinuität. Wenn Bundesräte wie Cassis und Parmelin früher in parlamentarischen Funktionen bei industrienahen Lobbyorganisationen mitgewirkt haben, dann ist das natürlich reiner Zufall. Dass ausgerechnet in einer gesundheitspolitischen Ausnahmelage wieder genau jene Instrumente bereitstehen, von denen bestimmte Akteure massiv profitiert haben, ist ebenfalls Zufall. In der Schweiz passieren solche Dinge bekanntlich nie systemisch. Immer nur einzeln. Und immer ohne Absicht.

Kritiker sprechen von einer schleichenden Normalisierung des Ausnahmezustands. Von einer juristischen Nachrüstung dessen, was politisch und gesellschaftlich hoch umstritten war. Von einer Bevölkerung, die man erst unter Druck setzt und später darüber belehrt, dass alles alternativlos gewesen sei. Und von medizinischen Massnahmen, deren Nebenwirkungen bis heute lieber umetikettiert als aufgearbeitet werden. «Long Covid» ist dabei ein erstaunlich dehnbarer Begriff geworden. Praktisch, wenn man nicht mehr so genau hinschauen möchte.

Die NZZ berichtet nüchtern, wie sie das immer tut. Neue Rechtsgrundlagen, neue Möglichkeiten, neue Sicherheit. Kein Drama, bitte weitergehen. Dass Vertrauen nicht per Gesetz verordnet werden kann, steht leider in keinem Absatz:

Beim Bund ist man leiser unterwegs. Doch auch dort gilt es, genau hinzusehen. So will der Bundesrat das Epidemiengesetz revidieren und «die Lehren aus der Corona-Zeit ziehen»; das Geschäft liegt derzeit beim Parlament. Vorgesehen ist etwa, dass das Bundesamt für Gesundheit ein nationales Contact-Tracing-Informationssystem führen darf, mit dem «krankheits- oder ansteckungsverdächtige» Personen aufgespürt werden können. Das System soll Aufschluss geben über Aufenthaltsorte und Kontakte und zudem allerlei Gesundheitsdaten umfassen.
Auch der Impf-, Test- und Genesungsnachweis, mit dem die Bevölkerung in der Corona-Zeit in «zertifizierte» und «nicht zertifizierte» Bürger unterteilt wurde, soll nun dauerhaft im Epidemiengesetz verankert werden. Das Zertifikat ist nicht nur als Reiseausweis bei Gesundheitskrisen gedacht, sondern soll auch landesintern zum Einsatz kommen können – die 2-G-Regel vom Winter 2021/22 soll also neu zum normalen Instrumentarium der Behörden zählen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Lehren aus der Corona-Zeit, die man angeblich ziehen will, bis jetzt vor allem darin bestehen, dem Staat definitiv neue Zwangsmittel in die Hand zu geben.

Am Ende bleibt die Erkenntnis: Der Bundesrat bereitet sich nicht auf eine nächste Krise vor, sondern auf den nächsten Durchgriff. Dieses Mal sauber legitimiert. Demokratisch abgesegnet. Und selbstverständlich nur zu unserem Besten. Wer da noch skeptisch ist, hat vermutlich einfach noch nicht verstanden, wie fürsorgliche Macht im Jahr 2026 aussieht.

Epidemiengesetz: Normalisierung des Ausnahmezustands, Zwang, sauber formuliert


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