Am 20. August 2025 flatterte der Ergebnisbericht zur Teilrevision des Epidemiengesetzes (EpG) auf den Tisch: 180 Seiten geballte Bürokratie, gespickt mit Rückmeldungen, die eines klarmachen – diese Revision ist ein einziges Pulverfass. Von Zwangsquarantäne über digitale Freiheitsentzüge bis hin zur staatlich sanktionierten Zensur: Alles dabei. Kritik gibt’s reichlich, Konsequenzen? Keine.

Der Verein WIR sagt: Hände weg, solange nicht endlich die Corona-Plandemie samt Fehlentscheidern aufgearbeitet ist. Aber in der Schweiz ist Selbstkritik ungefähr so beliebt wie Steuererhöhungen vor Wahlen – also gar nicht. Und genau deshalb muss man die 14 Todsünden des EpG beim Namen nennen:

Die 14 Todsünden des Epidemiengesetzes (EpG)
1. Ausnahmezustand auf Knopfdruck – Art. 6 (alt) & Art. 6b–6c (TR)
Der Bundesrat darf jederzeit «besondere» oder «ausserordentliche» Lagen ausrufen. Heisst übersetzt: Demokratie pausiert, Grundrechte im Standby-Modus.

2. Macht ohne Ende – Art. 6–7 (alt)
Einmal Notstand, immer Notstand. Kein Enddatum, keine Begrenzung. Willkommen im Dauer-Ausnahmezustand – oder wie man es auch nennen könnte: All-you-can-eat für Machtpolitiker.

3. Viren freisetzen – ganz legal! – Art. 24 (alt), neu Art. 26 (TR)
Ja, richtig gelesen: Krankheitserreger dürfen zu Forschungszwecken freigesetzt werden. In der Schweiz nennt man das «Fortschritt», international: Wahnsinn.

4. Impfpass durch die Hintertür – Art. 49b (TR neu)
Offiziell «Nachweisregelungen», praktisch Eintrittsbillett ins gesellschaftliche Leben. Ohne QR kein Bier, kein Konzert, kein Leben. Willkommen in der Kontrollgesellschaft.

5. Grundrechte unter Vorbehalt – Art. 40 (alt & TR)
Veranstaltungen verbieten, Schulen dichtmachen, Maskenzwang – und neu noch mehr Spielzeuge für die Behörden. Grundrechte? Nett, aber nur solange Bern sie erlaubt.

6. Big Pharma first – Art. 44–44b (TR neu)
Milliardenverträge für Konzerne, bezahlt vom Steuerzahler. Gewinne privatisiert, Risiken sozialisiert. Der Bürger ist nur noch wandelnder Geldautomat.

7. Zensur legalisiert – Art. 9 & Art. 83 (alt/TR)
Bund = offizieller Wahrheitsminister. Wer widerspricht, verbreitet «Desinformation». Deutungshoheit: staatlich garantiert, Kritik: wegmoderiert.

8. Föderalismus ausgehebelt – Art. 6d (TR neu)
Kantone sind nur zuständig, wenn Bern nichts anderes sagt. Föderalismus light: süss, aber ohne Wirkung.

9. Gesundheitsdiktatur vernetzt – Art. 50a (TR neu) & Art. 54 (alt)
Die Schweiz bindet sich brav an WHO & EU, ohne Volksentscheid. Souveränität wird zur nostalgischen Erinnerung – wie Telefonzellen.

10. Dauerhafte Datensammelei – Art. 12 (alt) & Art. 24, 24a (TR neu)
Gesundheitsdaten, Impfdaten, Bewegungsprofile – alles schön gesammelt, ohne klare Löschfristen. Wer nichts zu verbergen hat, wird hier fündig.

11. Keine Aufarbeitung, nur Verschärfung – Teilrevision 2024/25
Die alten Fehler (Lockdowns, Zertifikate, Impfkampagnen) werden nicht reflektiert, sondern ins Gesetz einzementiert. Lernen verboten.

12. Impfpflicht durch die Hintertür – Art. 22 (alt)
Keine allgemeine Impfpflicht, nur «Pflicht» für bestimmte Berufsgruppen. Faktisch heisst das: Friss oder verliere deinen Job.

13. Quarantäne auf Verdacht – Art. 35 (alt)
Schon der blosse Verdacht reicht, um Menschen wegzusperren. Beweislastumkehr deluxe: Bürger sind schuldig, bis sie ihre Ungefährlichkeit beweisen.

14. WHO-Notstandsautomatik – Art. 6 (alt) & Art. 6 TR
WHO ruft Notlage aus – Schweiz springt im Gleichschritt. Nationale Eigenständigkeit? Erledigt.

Fazit:
Die EPG-Revision liest sich wie ein Drehbuch für den permanenten Ausnahmezustand. Demokratie wird hier nicht geschützt, sondern filetiert. Wer das Gesetz verhindern will, muss es an der Urne tun – sonst wird die Schweiz zur WHO-Filiale mit Dauerabo auf Panikmodus.

EPG-Revision: Freiheit abgeschafft


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