Hier ein Beitrag zur Stärkung der Demokratie. Da braucht es kein Demokratiefördergesetz. Man muss nur die bestehenden Gesetze tatsächlich anwenden. Pressemitteilung OVG: Canceln einer Meinung, unter Berufung auf Antisemitismus-Generalklauseln unterhalb der Strafbarkeit (gemeint ist wohl «anderweitig antisemitisch»?) ist eine Verletzung des Grundrechtes auf Meinungsfreiheit. Dortmund und seine Woke Rot -Grüne Stadt Führungsriege sind krachend gescheitert. Hier sollten Konsequenzen folgen, wenn man bewusst gegen Grundgesetz verstösst, denn nichts anderes ist es…
Als Rechtsanwältin für Urheber- und Medienrecht habe ich das Verfahren um den Versuch der Stadt Dortmund, den Auftritt des Schweizer Historikers in der Westfalenhalle aus politischen Gründen zu unterbinden, geführt.
Wie ich soeben erfahren habe, hat das OVG NRW die Beschwerde der Stadt zurückgewiesen und ist unserer Argumentation gefolgt.
In Zeiten von» Cancel-Culture» ist diese Entscheidung besonders zu begrüßen. Das Gericht stellt klar, dass die in Art. 5 GG statuierte Meinungsfreiheit keinen staatlichen Zugriff auf Gesinnung erlaubt. Erst wenn die Friedlichkeit der öffentlichen Auseinandersetzung gefährdet ist, darf der Staat eingreifen. Dies ist erst dann der Fall, wenn Meinungsäußerungen in Aggression oder Rechtsbruch umschlagen. Für eine solche Gefährdung liegen nach Überzeugung des Gerichts im Fall Ganser nicht die geringsten Anhaltspunkte vor.


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