Die Befürworter des Covid-19-Gesetzes behaupten, dass die darbenden Restaurants und Fitnesscenter bei der Ablehnung des Gesetzes keinen Anspruch mehr auf Unterstützung hätten. Das stimmt so nicht. Die grossspurig angekündigten «Hilfspakete» kommen kaum an. Die Geldzuwendungen sind teils lächerlich klein. Das leuchtet nicht ein. Die Banken konnten 2009 problemlos gerettet werden. Dafür benötigte unsere Regierung damals kein Gesetz. Und heute sollen Unterstützungsgelder ans Covid-19-Gesetz gebunden sein? Ohne Alternative? Das erinnert verdächtig an die «alternativlose Politik» unseres nördlichen Nachbarn. Nein, Alternativen gibt es immer. Bessere Alternativen natürlich!
Mit der Ablehnung des Covid-19-Gesetzes hilft man den KMU. Die Unternehmen, die durch die sinnlosen Lockdowns am Wirtschaften gehindert worden sind, müssen entschädigt werden. Unkompliziert und umfassend. Aber vor allem sollen sie wieder öffnen und arbeiten dürfen. Der Staat darf sie nicht daran hindern, sich ihr Geld selbständig zu verdienen. Und er darf sie auch nicht durch Hilfskredite in die Verschuldung treiben. Mit einem «Nein» zum Covid-19-Gesetz stoppen wir diesen gefährlichen Prozess!
Das Gesetz sieht aber noch Schlimmeres vor! Menschen, die geimpft sind, sollen von Quarantänemassnahmen ausgenommen sein. Und auch das Contact Tracing – wir kennen das bis jetzt nur aus China – soll neu auch im Gesetz festgeschrieben werden. Damit würden wir die totale Überwachung auf den Weg bringen. Das müssen wir verhindern!
In Belgien ist am 31.3.2021 ein Urteil gefällt worden, wonach die Regierung alle Maßnahmen zur Eindämmung von Covid-19 binnen 30 Tagen zurücknehmen muss. Grund: unzureichende Rechtsgrundlagen. Die Liga für Menschenrechte hatte das Urteil in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht in Brüssel erstritten. Die Regierung kann zwar in die Berufung gehen, dies hat jedoch keine aufschiebende Wirkung. Man darf gespannt sein, ob die Rechtsprechung auch für die Regierung gilt.
Im Urteil des Wiener Verwaltungsgerichts vom 24.3.2021 wird die Aussagekraft des PCR-Tests angezweifelt. Es wird ausgeführt, dass der Test keine Infektionen feststellen kann. Der Richter sagt dazu: “Der Gesundheitsdienst der Stadt Wien verwendet darin die Wörter „Fallzahlen“, „Testergebnisse“, „Fallgeschehen“ sowie „Anzahl an Infektionen“. Dieses Durcheinanderwerfen der Begriffe wird einer wissenschaftlichen Beurteilung der Seuchenlage nicht gerecht.» Einen spannenden Beitrag dazu findest du hier,
Was für Belgien und Österreich gilt, sollte wohl auch in der Schweiz Rechtsgültigkeit haben.
Die Volksinitiative Stopp-Impfpflicht welche die Diskriminierung von nicht Geimpften verhindern will, ist aktueller denn je. Habst du diese schon unterschrieben? Den Bogen findest hier!