Der Aufschrei unter Tierschützern nach dem Abschuss des Calanda Wolfs war gross und die Gruppe Wolf Schweiz prüfte die Aussetzung eines Kopfgelds. Binnen 24 Stunden gingen bei der Organisation mehrere spontane Spenden ein und zwar so viele, dass die Kopfgeld-Aktion heute in die Realität umgesetzt werden konnte.
Die Wildhut fand den Kadaver des Wolfs letzten Freitag in der Nähe von Tamins, wie die Bündner Behörden gestern berichteten. Offenbar musste der Wolf nach dem Streifschuss noch mehrere Tage leiden, bevor er den Verletzungen erlag. Beim Tier handelt es sich um einen männlichen Jungwolf. Mit grosser Wahrscheinlichkeit wurde er letztes Jahr geboren und gehörte zum zehnköpfigen Rudel am Calandamassiv bei Chur. Dass der Wolf Opfer eines illegalen Abschusses ist, steht für das kantonale Amt für Jagd und Fischerei Graubünden ausser Zweifel.
Kurz nachdem die Abschussmeldung des Wolfs in Tamins die Runde gemacht hatte, meldeten sich verschiedene Tierschutzorganisationen zu Wort. «Wir fordern eine harte Strafe für den Wilderer, der in Graubünden einen Jungwolf geschossen hat», lautete der Tenor bei der Umweltorganisation WWF und der privaten Gruppe Wolf Schweiz. David Gerke, Präsident der Gruppe Wolf Schweiz, sagte gegenüber der Nachrichtenagentur SDA: «Wir prüfen die Aussetzung eines Kopfgelds auf den unbekannten Täter» und man denke an eine Belohnung für sachdienliche Hinweise, welche zur Ergreifung des Täters führten. Solche würden an die Strafverfolgungsbehörden weitergeleitet, fügte er an.
Was für eine Reaktionen Gerkes Äusserung bei Tierschützern und Wolfsliebhabern auslösen würde, ahnte gestern noch niemand. Bei der Lobbyorganisation gingen innert 24 Stunden mehrere spontane Spenden ein. Und zwar so viele, dass sie die Kopfgeld-Aktion heute in die Realität umsetzen konnte. «Spontane Spenden, die extra für diese Massnahme bei uns eingegangen sind, ermöglichen ein solches Kopfgeld», sagt David Gerke gegenüber «Schweiz aktuell». Die Spendenfreundlichkeit überrascht auch ihn: «Wir hätten sogar eine grössere Summe einsetzen können. Mehr als 10’000 Franken erschienen uns allerdings übertrieben», so der Präsident. Die Gruppe Wolf betont gegenüber der Nachrichtenagentur SDA, sämtliche Hinweise umgehend den zuständigen Strafverfolgungsbehörden zu übergeben. Die Informationen würden nicht veröffentlicht. Von Selbstjustiz distanziert sich die Tierschutz-Organisation ausdrücklich. Nach Bundesrecht drohen der Täterschaft eine Busse von maximal 20’000 Franken oder eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr, wie der eidgenössische Jagdinspektor Reinhard Schnidrig bestätigte.