Es gibt Sätze, die klingen so harmlos vernünftig, dass man sie am liebsten auf ein Schild drucken und vor das Bundeshaus stellen würde. «Keine Teilrevision des Epidemiengesetzes ohne Aufarbeitung» ist solch ein Satz. Er riecht nach Rechtsstaat, nach Lernfähigkeit, nach dem seltenen Luxus, Entscheidungen nicht nur zu treffen, sondern sie später auch zu überprüfen. Aktionsbündnis freie Schweiz (ABF) sammelt dafür Unterschriften, online oder auf Papier, Einsendeschluss 16. Februar 2026.

Und jetzt kommt der unangenehme Teil: Genau weil dieser Satz so vernünftig klingt, eignet er sich perfekt als Träger für alles, was man sonst noch in denselben Lastwagen packen will. Aufarbeitung? Ja, bitte. Aber bitte nicht als Trockenübung, bei der am Ende wieder nur «wir haben unser Bestes getan» herausfällt. Sondern als echte Inventur: Was hat gewirkt, was hat geschadet, was war verhältnismässig, was war schlicht reflexhaft?

Die Teilrevision des Epidemiengesetzes selbst ist jedenfalls real und nicht nur ein Gerücht: Der Bundesrat hat die Vorlage am 29. November 2023 in die Vernehmlassung geschickt, sie lief bis 22. März 2024. Offiziell geht es darum, Bund und Kantonen mehr Werkzeuge für künftige Bedrohungen (auch Antibiotikaresistenzen) zu geben. Soweit der Werbetext. Praktisch geht es natürlich um die Frage: Was aus der Pandemiezeit wird zur Norm? Und wer bekommt wann welche Macht?

ABF argumentiert: Ohne umfassende Aufarbeitung würden zentrale Massnahmen der Pandemiezeit «unhinterfragt» ins Gesetz wandern: Masken, Lockdowns, Demo-Verbote, Distanzregeln, Contact Tracing, Schnellzulassungen, bis hin zu Impfobligatorien für bestimmte Gruppen. Das ist die klassische Demokratieregel: Wenn du einmal gesehen hast, wie schnell Notrecht Normalität werden kann, wirst du bei jeder neuen «Optimierung» nervös. Verständlich.

Nur ist «Aufarbeitung» ein Wort, das in der Schweiz ungefähr so benutzt wird wie «nachhaltig» auf Shampoo-Flaschen: Alle finden es super, aber jeder meint etwas anderes.

Aufarbeitung, die wirklich hilft, wäre brutal simpel

  • Ziele klären: Wollten Massnahmen Infektionen senken, schwere Verläufe senken, das Gesundheitssystem schützen oder politisch Zeit kaufen?
  • Kennzahlen festnageln: Was gilt als Erfolg? Was als Kollateralschaden?
  • Nebenfolgen zählen: Bildung, Psyche, Pflege, Wirtschaft, Grundrechte.
  • Fehlerkultur erzwingen: Welche Annahmen waren falsch, welche Daten wurden überbewertet, welche Unsicherheiten wurden verschwiegen?
  • Machtbegrenzung definieren: Welche Eingriffe brauchen zwingend Parlament/Referendum, welche dürfen nie per Verordnung durchregiert werden?

ABF beruft sich prominent auf den Cochrane-Review zu «physical interventions», der 2023 aktualisiert wurde. Dort steht (vereinfacht): Masken in der Community machen «wahrscheinlich wenig oder keinen Unterschied» bei grippeähnlichen Erkrankungen bzw. COVID-19-ähnlichen Erkrankungen.

Beispiel «Pfizer hat zugegeben…»
ABF zitiert (indirekt) die EU-Parlamentsdebatte und die populäre Schlussfolgerung: «Pfizer hat eingeräumt, nicht auf Transmission getestet zu haben.» Politik und Öffentlichkeit haben aus «Schutz vor schwerer Erkrankung» oft «du bist immun und ungefährlich» gemacht. Und dieser kommunikative Kurzschluss gehört in eine Aufarbeitung, egal in welche Richtung man politisch kippt.

Der Kernkonflikt: Wissenschaft vs. Politik ist keine saubere Trennung
ABF schreibt: Wissenschaft soll frei forschen, Politik soll daraus Entscheidungen ableiten. Klingt toll, funktioniert aber nur in PowerPoint. In einer echten Krise entscheidet Politik unter Zeitdruck mit unsauberen Daten und Wissenschaft produziert in Echtzeit widersprüchliche Befunde, die sich erst später sortieren. Das Problem ist nicht, dass Politik «Wissenschaft hörte». Das Problem ist, dass die Politik so tat, als gäbe es einen wissenschaftlichen Konsens, und Abweichung moralisiert wurde.

Genau deswegen ist «Aufarbeitung» dringend nötig. Nicht um nachträglich Helden und Schurken zu casten, sondern um Regeln zu bauen, die beim nächsten Mal verhindern, dass:

  • Modelle wie Naturgesetze behandelt werden,
  • Unsicherheit als gefährlich gilt,
  • Grundrechte als Schalter missverstanden werden,
  • Kritik automatisch als Illoyalität gilt

Und die Revision des EpG?
Offiziell läuft das Verfahren, Unterlagen sind dokumentiert, Stakeholder liefern Stellungnahmen, das BAG erklärt die Revision und will Lehren ziehen. Klingt geschniegelt. Aber die entscheidende Frage bleibt politisch: Welche Massnahmen werden als Standardinstrumente normalisiert und welche Hürden werden eingebaut, damit diese Instrumente nicht reflexartig wieder gezückt werden?

Wenn man wirklich lernen will, dann gilt:

  • Vorkrisen-Checks: Wer ordnet was an, auf Basis welcher Datenqualität?
  • Parlamentarische Stoppschilder: Notrecht benötigt harte Sunset-Klauseln.
  • Transparenzpflicht: Protokolle, Modelle, Daten, Annahmen: veröffentlichen, nicht «später mal».
  • Föderalismus ernst nehmen: Nicht als Störung, sondern als Sicherheitsmechanismus.

Und jetzt die Pointe, weil wir in der Schweiz leben: Am Ende wird man vermutlich eine «umfassende Aufarbeitung» fordern, dann eine «umfassende Aufarbeitung» ankündigen, dann eine «umfassende Aufarbeitung» in Auftrag geben, und schliesslich erklären, man habe «umfassend aufgearbeitet», während jeder, der das anders sieht, als unbequem gilt. Das System ist effizient, nur nicht unbedingt in Wahrheit.

Die Petition hat also recht mit dem Grundsatz: Kein neues Gesetz ohne ehrliche Bilanz. Wirklich ehrlich und dazu muss all dies transparant erfolgen. Nicht nur die Debatte. Nicht das diese «Aufarbeitung» am Ende nur dazu dient, die nächste Teilrevision moralisch wasserdicht zu verpacken.

Impfpflicht, Geldstrafe, Gefängnis – was sagt das Recht?
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