«Freiwilligkeit» ist in der Schweiz bekanntlich heilig – ausser, wenn es ums Nicht-Spenden von Organen geht. Dann gilt: Herz, Leber, Nieren – alles grundsätzlich schon mal vorreserviert, es sei denn, man widerspricht brav im zentralen Register. Kleiner Haken: Ohne staatliche e-ID kommt man dort gar nicht erst rein.

Mit der neuen Widerspruchsregelung wird also nicht nur die Transplantationspolitik auf den Kopf gestellt, sondern auch die e-ID durch die Hintertür in unsere Körper implantiert – pardon, in unseren Alltag eingeführt. Wer nicht zum Ersatzteillager auf zwei Beinen werden will, darf sich künftig digital ausweisen. Wie praktisch: Zwei politisch heikle Projekte in einem Schlag, und als Beilage gleich noch ein paar Extra-Fragen zu Datenschutz und Selbstbestimmung.

Das Volk hat am 15. Mai 2022 zugestimmt, vom «Ja, ich will»-Modell zur erweiterten Widerspruchsregelung zu wechseln. Heiss übersetzt: Alle sind Spender, solange sie nicht schriftlich das Gegenteil festhalten. Dass es dieses Register bislang noch nicht gibt, dürfte kein Zufall sein – man spart sich einfach die Mühe, bis die e-ID eingeführt ist. Dann kann man nämlich beide Fliegen mit einer Klappe schlagen: Wer seinen Körper behalten will, muss erst mal digital nackig werden.

Der Bundesrat passt dafür derzeit das Verordnungsrecht an. Konkrete Details, wie die Einführung der Widerspruchsregelung praktisch erfolgen soll, werden aktuell überarbeitet. Zu den Plänen schreibt das BAG auf seiner Website folgendes:

Die Widerspruchsregelung kann frühestens Anfang 2027 eingeführt werden. Der genaue Zeitpunkt ist noch nicht bekannt. Er hängt davon ab, wann die e-ID (staatlich anerkannter elektronischer Identifikationsnachweis) in der Schweiz zur Verfügung stehen wird. Die e-ID wird benötigt für die Registrierung im Organ- und Gewebespenderegister. In diesem elektronischen Register wird man festhalten können, ob man nach dem Tod Organe und Gewebe spenden möchte oder nicht.

Das BAG sagt offiziell, die Widerspruchsregelung könne frühestens 2027 starten – abhängig davon, wann die e-ID endlich kommt. Denn ohne den staatlich anerkannten elektronischen Identitätsnachweis darf man im künftigen Organ- und Gewebespenderegister gar nicht erst «Nein» anklicken.

Am 28. September dürfen wir also darüber abstimmen, wie gläsern wir in Zukunft sein müssen, um nach unserem Tod nicht gegen unseren Willen ausgenommen zu werden. Ironie des Schicksals: Wir haben die e-ID schon einmal abgelehnt – und jetzt kommt sie eben im Organspender-Design zurück. Wer hier noch glaubt, es gehe um pure Freiwilligkeit, ist an Naivität nicht zu übertrumpfen. Ist es legitim, wenn der Bundesrat willentlich und wissentlich lügt? Der Bundesrat setzt alles daran, die e-ID äusserst positiv darzustellen, und beschreibt sie als «freiwillig, modern, vertrauenswürdig und sicher». Diese Aussagen erinnern an frühere Behauptungen, etwa von Alain Berset, der die Wirksamkeit und Sicherheit der Corona-Impfung übertrieben darstellte. Nun scheint die Täuschung bei der e-ID weiterzugehen…

e-ID: Türöffner zur staatlich geplanten Ersatzteillagerverwaltung


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Es fällt mir schwer zu beschreiben, was ich hier eigentlich tue, DravensTales wurde im Laufe der Jahre Kulturblog, Musikblog, Schockblog, Techblog, Horrorblog, Funblog, ein Blog über Netzfundstücke, über Internet-Skurrilitäten, Trashblog, Kunstblog, Durchlauferhitzer, Zeitgeist-Blog, Schrottblog und Wundertütenblog genannt. Was alles etwas stimmt… – und doch nicht. Der Schwerpunkt des Blogs ist zeitgenössische Kunst, im weitesten Sinne des Wortes.

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